Gewalt gegen ältere Menschen und gegen Menschen mit Beeinträchtigung gehören zu den am meisten tabuisierten Gewaltformen in unserer Gesellschaft.
Menschen mit Beeinträchtigung sind in allen Lebensphasen hinsichtlich Gewalt eine überproportional gefährdete und betroffene sowie unterproportional informierte und versorgte Gruppe. Eine Studie hat ergeben, dass 76,7% der befragten Personen mit Behinderungen bzw. psychischer Erkrankung von physischer Gewalt und 82,6% von psychischer Gewalt betroffen sind.
Auch bei der Gewalt gegen ältere Menschen ist von einer sehr hohen Dunkelziffer auszugehen. Gerade bei gewaltbetroffenen älteren Frauen ist die Situation prekär. Bestehende strukturelle Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse werden im Alter teilweise nochmals verstärkt. 25 % der Femizide seit 2016 betrafen Frauen über 70 Jahre.
Im Sinne des Gewaltschutzes geht es bei diesen Betroffenen auch darum, Hürden, die auf individueller, gesundheitlicher sowie struktureller Ebene bestehen, zu überwinden, um Angebote zu nutzen und Schutz vor Gewalt umsetzen zu können.
Die Kenntnis der zielgruppenspezifischen Gewaltformen- und Dynamiken ist für die Prävention und den Umgang mit Betroffenen von besonderer Bedeutung, ebenso wie die Kenntnis der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und der spezifischen Unterstützungsangebote.
Interessierte Personen aus dem Bereich der Behindertenarbeit und Senior:innenarbeit, die in der täglichen Arbeit mit älteren Personen, Personen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung (ab 16 J.) stehen
Bei Abmeldung nach 28.10.2024 stellen wir 50% des Kursbeitrages in Rechnung. Bei einer Abmeldung später als drei Werktage vor Seminarbeginn bzw. bei Nichtabmeldung oder Fernbleiben wird der volle Seminarpreis in Rechnung gestellt. Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein:e Ersatzteilnehmer:in genannt wird oder wenn eine Person von der Warteliste den Platz übernehmen kann.