Mitarbeiter:innen aller Berufsgruppen in der Alten- und Behindertenarbeit haben in ihrem Arbeitsalltag häufig Entscheidungen über die Notwendigkeit bzw. Zulässigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zur Vermeidung von Eigen- und/oder Fremdgefährdung zu treffen.
Das Heimaufenthaltsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise solche Maßnahmen zulässig sind und beschreibt ein exakt einzuhaltendes formelles Prozedere. Das Gesetz soll gleichermaßen die Betroffenen schützen und dem Pflegepersonal Orientierung und Sicherheit bei der Anordnung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im Berufsalltag geben.
In dem halbtägigen Seminar werden die materiellen wie formellen Voraussetzungen, samt dem gerichtlichen Überprüfungsverfahren dargestellt und an Hand von Fallbeispielen – samt Diskussion – aus der Rechtsprechung erläutert.
Das Seminar findet in Form von Vortrag, Darstellung von Fallbeispielen und Diskussion statt.
Heimleiter:innen, Pädagogische Leiter:innen, Personen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
Bitte melden Sie sich zeitgerecht, spätestens bis zum Anmeldeschluss zum Seminar an.
Sollten Sie sich aus unterschiedlichen Gründen wieder abmelden, verrechnen wir ab 07.04.2025 50% des Kursbeitrages. Bei einer Abmeldung später als drei Werktage vor Seminarbeginn bzw. bei Nichtabmeldung oder Fernbleiben muss der volle Seminarpreis in Rechnung gestellt werden. Ausnahmen sind leider nur möglich, wenn ein:e Ersatzteilnehmer:in genannt wird oder wenn eine Person von der Warteliste den Platz übernehmen kann.